Am 17. Mai 2009 stimmen wir über den Verfassungsartikel «Zukunft mit Komplementärmedizin» ab.

Dass die Komplementärmedizin zur Abstimmung kommt, ist das Resultat einer langfristigen Arbeit. Hier ein kleiner Rückblick über die Entstehung dieses Gegenvorschlages oder, besser gesagt, über die Initiative «Ja zur Komplementärmedizin», die ihrerseits den Gegenvorschlag hervorgerufen hat.

Etliche Erfolge in der Komplementärmedizin haben dazu geführt, dass die Schweizer Bevölkerung den Heilmethoden und Arzneimitteln der Komplementärmedizin immer mehr Vertrauen schenkt. Die bestehenden Gesetze und Verordnungen wurden in den letzten Jahren hingegen so verschärft, dass die Existenzgrundlage der Komplementärmedizin bedroht ist. Um der Komplementärmedizin eine Zukunft zu ermöglichen, wurde die Initiative für Komplementärmedizin gestartet. Die Initiative will die Komplementärmedizin auf Verfassungsstufe verankern, damit qualifizierte Heilmethoden und wirksame Heilmittel auch in Zukunft von allen Personen genutzt werden können.
Die Initiative wurde vor 3 Jahren, am 15. September 2005, mit 138 700 Unterschriften eingereicht.

Dieser Verfassungsartikel beinhaltet folgende Forderungen:

  • Zusammenarbeit von Schul- und Komplementärmedizin
  • Bewahren des Schatzes an Heilmitteln
  • Berufsanerkennung und Qualitätssicherung von nichtärztlichen Therapeuten
  • Fünf ärztliche Leistungen wieder in die Grundversicherung aufnehmen (anthroposophische Medizin, Homöopathie, Neuraltherapie, Pflanzenheilkunde [Phytotherapie] und Traditionelle Chinesische Medizin [TCM])

Seit dem Einreichen der Initiative wurde viel Überzeugungsarbeit geleistet in Bundes-Bern.
Zuerst wurde die Initiative von Bundesrat, National- und Ständerat abgelehnt, jedoch hat die politische Arbeit des Komitees dann so weit gewirkt, dass ein direkter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ja zur Komplementärmedizin» von Ständerat Rolf Büttiker (FDP, Solothurn) eingereicht wurde. Der Wortlaut dieses direkten Gegenvorschlages lautet: «Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin.» Der Wortlaut des Gegenvorschlags unterscheidet sich vom Initiativtext einzig durch die Streichung des Wortes «umfassend». Dies ist zwar eine klare Beschneidung der ursprünglichen Forderungen. Da aber die Auslegung des Wortes «umfassend» sowieso in den Händen der jeweiligen Politiker liegt, ein tolerierbares Entgegenkommen. Die Forderungen der Initiative wurden im Gegenvorschlag ganz übernommen.
Und so kam es, dass am 3. Oktober 2008 der Ständerat den direkten Gegenvorschlag zur Volksinitiative in der Schlussabstimmung mit 41 zu 0 einstimmig angenommen hat. Im Nationalrat kam der Gegenvorschlag mit 152 zu 16 Stimmen bei 24 Enthaltungen ebenfalls klar durch. Darauf haben die Initianten die Initiative zu Gunsten des Gegenvorschlages zurückgezogen.

Bei diesem Gegenvorschlag – wie auch bei der Initiative – geht es nicht darum, die Komplementärmedizin gegen die Schulmedizin zu stellen, sondern darum, eine integrative Medizin zu ermöglichen. Die integrative Medizin besteht aus Schulmedizin und Komplementärmedizin, die sich gegenseitig ergänzen, um auf diesem Wege umfassender wirken zu können und dem Patienten optimale Heilungschancen zu ermöglichen.
Die Gegner der Initiative argumentierten oft mit der Aussage, dass diese Initiative die Kosten im Gesundheitswesen steigern würde. Dazu muss zuerst noch einmal klar gesagt werden, dass durch die Annahme der Initiative nur die oben erwähnten 5 Leistungen in den Katalog der Grundversicherung aufgenommen werden und diese auch nur vergütet werden, wenn sie von einem dazu ausgebildeten Arzt oder Therapeuten eingesetzt werden.
Diese Behauptung konnte die Gegenseite jedoch nie beweisen. Das Gegenteil wird der Fall sein, denn komplementärmedizinische Behandlungen und Heilmittel sind generell günstiger als schulmedizinische. Zudem muss mit weniger Folgekosten infolge Nebenwirkungen gerechnet werden.

Aline Haldemann




Falls Sie sich auch für eine integrative Medizin einsetzen möchten, können Sie sich unter folgender Internetadresse  www.jzk.ch oder per Telefon unter 052 741 64 59 informieren.