Untersuchung des wissenschaftlichen Nutzens durchgeführter Tierversuche
Das Team um Toni Lindl und Manfred Völkel hat in jahrelanger Arbeit 51 zufällig ausgewählte Forschungsvorhaben untersucht, für die in Deutschland Tierversuchsanträge eingegangen sind. Es wurde dabei anhand von Literaturrecherchen geprüft, ob aus diesen Tierversuchen verwertbare Ergebnisse für Therapienentstanden sind.Nur 45% der bei Antragstellung formulierten Ziele konnten entweder ganz oder teilweise durch die Tierversuche beantwortet werden. Von den Tierversuchen, die nicht der Grundlagenforschung zuzuordnen waren, waren es sogar nur 31%.
Das Team um Lindl und Völkel hat auch die 51 Wissenschaftler angeschrieben und um weitere Informationen zu den Ergebnissen gebeten. Bemerkenswert ist dabei, dass hiervon überhaupt nur 41% geantwortet haben. Von den Tierversuchsleitern wurde darüber hinaus zu einem erheblichen Prozentsatz (60%) eine Publikationsliste als Beleg für den Erfolg des Tierversuchsvorhabens beigefügt, die keinerlei Bezug zu dem Tierversuch hatte. Ein weiterer Grundsatz kann aus den Ergebnissen abgeleitet werden: je höher der Belastungsgrad für die Tiere, desto seltener werden die formulierten Ziele erreicht. Wohlgemerkt: Zielerreichung bedeutet noch lange keine Übertrag- oder Anwendbarkeit beim Menschen.
Lindl und Völkel haben weiterhin untersucht, ob die Tierversuch-Antragsteller den Schweregrad nach dem Schweizer Belastungskatalog richtig einschätzten. Nur 42% haben das durch die Tierversuche hervorgerufene Leid richtig eingestuft. 58% gaben weniger Leid an, als tatsächlich verursacht wurde, und kein einziger Forscher hat die hervorgerufenen Qualen zu hoch eingestuft. Dies stimmt besonders nachdenklich, denn die klare Mehrheit der Antragsteller waren Ärzte.
Genauer analysiert wurde auch, welche Tierarten für die Tierversuche beantragt wurden. Es zeigte sich, dass eine bestimmte Tierart in der Regel ausgewählt wird, weil «hierauf die gesamte Literatur beruht» oder «man mit dieser Tierart die meiste Erfahrung hat». Nicht also etwa, weil besonders ähnliche Ausgangsvoraussetzungen wie beim Mensch vorliegen würden. Bequemlichkeit siegt damit über wissenschaftliche Sinnhaftigkeit. In keinem einzigen Forschungsantrag wurde eine Plausibilitätsprüfung der beteiligten Organsysteme zwischen beantragtem Tier und Mensch vorgenommen.
Die kritische Durchsicht der formellen Antragserfordernisse ergab ebenfalls erschreckende Ergebnisse. 6 Antragsteller hatten es vermieden, ihren Beruf anzugeben. Keiner dieser 6 erreichte sein selbst formuliertes Forschungsziel. In 22 Anträgen wurde um eine Ausnahmegenehmigung ersucht, damit auch fachfremde Personen operative Eingriffe an Wirbeltieren durchführen dürfen. Vom deutschen Tierschutzgesetz her ist dies nur den Berufsgruppen Mediziner, Veterinär und Zoologe gestattet. Hierfür ist eigentlich ein Nachweis der fachlichen Eignung der durchführenden Personen zu erbringen. In keinem der 22 Anträge wurde dieser erbracht. Nur 17% der Antragsteller haben überhaupt tierversuchsfreie Testmethoden erwähnt.
Auch die Einzelergebnisse stimmen nachdenklich. So ist eine Operationstechnik im Tierversuch völlig fehlgeschlagen, der Antragsteller kommt dennoch zum Schluss, sie könne beim Menschen angewandt werden. In einem anderen Tierversuch wurde die Verträglichkeit eines Implantatmaterials getestet. Bis zum 18. Monat hatten sich bei den Tieren bis zu 80% bösartige Tumore (Sarkome) gebildet. Dennoch wird das Material beim Menschen ohne Einschränkung eingesetzt, ohne dass es bisher zu Sarkomen gekommen wäre. Trotz der negativen Tierversuchsergebnisse werden also neue Techniken und Therapien erfolgreich beim Menschen angewandt. Nur naive Forscher behaupten daher heute noch, Tierversuche seien unerlässlich und notwendig. Fortschrittliche Forscher setzen auf innovative, tierversuchsfreie Testmethoden und direkte Forschung anhand Patientendaten sowie Beobachtung und Studium der Krankheiten.
Dr. med. Alexander Walz
Arzt, wissenschaftlicher und medizinischer Berater der AG STG
Quelle:
Lindl T, Weichenmeier I, Labahn D, Gruber F, Völkel M. Evaluation von genehmigten tierexperimentellen Versuchsvorhaben in Bezug auf das Forschungsziel, den wissenschaftlichen Nutzen und die medizinische Relevanz. ALTEX 2001;18(3):171-178