MM der AG STG: Sieg im Kampf gegen Affenversuche! - Zeit für Paradigmenwechsel bei der Bewilligung von Tierversuchen
Medienmitteilung der AG STG - Aktionsgemeinschaft Schweizer Tierversuchsgegner - www.agstg.ch

Zeit für Paradigmenwechsel bei der Bewilligung von Tierversuchen

Bonaduz,  14. Oktober 2009

Das Bundesgericht hat das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts bestätigt und kommt ebenfalls zum Schluss, dass die Affenversuche an der Uni sowie der ETH Zürich zu Recht gestoppt wurden. Die Beschwerden der Hochschulen wurden somit letztinstanzlich abgewiesen. Das Bundesgericht folgt mit dieser Entscheidung konsequenterweise einem wissenschaftlichen und ethischen Weg, der sich in immer mehr Ländern schon länger abzeichnet – Tierversuche an Affen sollen ohne zu erwartenden Nutzen nicht mehr durchgeführt werden dürfen. Nun ist es an der Zeit, dass auch andere Tierversuche endlich kritisch überprüft werden.

Im aktuellen Fall ging es um Affenversuche für die Entwicklung leistungsfähigerer Computer sowie um Versuche, die möglicherweise irgendwann einmal Erkenntnisse liefern würden, die vielleicht zur Verbesserung von Therapien nach Schlaganfällen führen könnten. Den Beweis jedoch, dass mit diesen Versuchen irgendwann ein konkreter medizinisch-wissenschaftlicher Nutzen ersichtlich sein könnte, wurde von den betroffenen Forschern niemals geliefert.
Die beanstandeten Affenversuche gerieten jedoch nicht nur infolge medizinisch-wissenschaftlicher Argumente in die Kritik, sondern wurden auch wegen ethischer Bedenken kritisiert. Neben der physischen Gewalt wurde insbesondere auch die Methode des Wasserentzugs (die Affen erhalten jeweils erst etwas zu trinken, wenn sie genau das machen, was die Forscher von ihnen verlangen) verurteilt.

Die ausführliche Begründung des Bundesgerichts steht zwar noch aus, aber es ist zu erwarten, dass das Bundesgericht der Begründung des vorinstanzlichen Zürcher Verwaltungsgerichts folgen wird. Dieses lehnte damals die Beschwerde der Hochschulen unter anderem aus folgenden Gründen ab:
  • Die Tierversuchsexperimentatoren hatten für die Zürcher Affenversuche von Anfang an kein konkretes Ziel formuliert. Es wurde quasi ins Blaue geforscht, ganz nach dem Motto: Was passiert, wenn ...
  • Auch nach jahrelanger Forschung wäre voraussichtlich nicht ansatzweise ein konkreter, praktischer Nutzen für Menschen erkennbar geworden
  • Die Methode des Wasserentzugs ist äusserst grausam und verletzt die Würde der Tiere

Auch u.v.a. Prof. Rouillers Affenversuche sind fern von jeglichem Nutzen!

Die Bewilligungsgesuche für Tierversuche müssten nach Ansicht der AG STG generell viel kritischer überprüft werden. Dass Tierversuche problemlos bewilligt werden, bei denen nicht einmal ansatzweise ein relevanter Nutzen für Menschen ersichtlich ist, ist für die AG STG ein Skandal. «Immer mehr Tierversuche ohne jeglichen ersichtlichen Nutzen werden bewilligt. Die jährliche Zunahme dieser Versuche ist bei gegen 10%. Diese Tendenz zeichnet sich nun schon seit einigen Jahren ab», so Andreas Item, Geschäftsführer der AG STG. «Nun nach diesem wichtigen Urteil müssen Tierversuche endlich kritischer überprüft werden, wie z.B. die seit über 10 Jahren andauernden Affenversuche von Prof. Rouiller an der Universität Freiburg, die ebenfalls fern von jeglichem Nutzen sind.»
(Beispiele der Affenexperimente von Prof. Rouiller siehe unter www.agstg.ch die Medienmitteilung der AG STG vom 21.9.2009: Prof. Eric Rouiller – Opfer oder Täter?)

Im Falle Prof. Rouillers kommt sogar noch ein weiterer wesentlicher Kritikpunkt zum Tragen. Prof. Rouiller ist Mitglied des Tierversuchskomitees des Kantons Freiburg. Somit kann er sich seine Versuche selbst bewilligen. Zusätzlich ist er auch noch Mitglied des Forschungsrats des Schweizerischen Nationalfonds für medizinische Forschung, der die Forschungsgelder verteilt. Somit ist er auch daran beteiligt, dass ihm für seine Projekte bereits mehrere Millionen Forschungsgelder zugeteilt wurden. Sind da Unabhängigkeit und Kontrolle wirklich gewährleistet?

Die Schweiz soll führende Forschungsnation werden!

Die Aktionsgemeinschaft Schweizer Tierversuchsgegner, kurz AG STG, fordert seit Langem eine obligatorische Registrierung und Publikation sowie eine wissenschaftliche Auswertung und Beurteilung aller durchgeführten Tierversuche. Dazu müssen alle Tierversuche in einer zentralen, öffentlichen Datenbank erfasst werden.
Zudem fordert die AG STG die massiv bessere Förderung und Anwendung von geeigneten innovativen, tierversuchsfreien Forschungsmethoden. Nur mit diesen Forschungsmethoden können mehr Sicherheit wie auch bessere Heilungschancen für Patienten erreicht werden. Die AG STG setzt sich für echten medizinisch-wissenschaftlichen Fortschritt ein und ist deshalb für die Abschaffung aller Tierversuche. Ebenfalls sieht die AG STG dadurch eine grosse Chance für die Schweiz, auch in Zukunft zu den innovativen und führenden Forschungsstandorten der Welt zu zählen.

Die AG STG bedankt sich an dieser Stelle ganz herzlich bei allen Unterstützern der Kampagne «Affenversuche abschaffen!» sowie bei allen Organisationen und Personen, die sich aktiv für die Versuchsaffen einsetzen.

Wissenschaftliche Abhandlung «Tierversuche aus medizinisch-wissenschaftlicher Sicht»:
http://www.agstg.ch/downloads/flyer/agstg-prospekt_tierversuche-aus-medizinisch-wissenschaftlicher-sicht_de.pdf

Weitere Informationen über die AG STG sowie über Tierversuche:
http://www.agstg.ch

Die Organisation AG STG (Aktionsgemeinschaft Schweizer Tierversuchsgegner) besteht seit 1981. Sie lehnt Tierversuche aus medizinischen, aus wissenschaftlichen sowie aus ethischen Gründen ab. Die Organisation engagiert sich für eine innovative, zukunftsorientierte Forschung und eine Wissenschaft ohne Tierversuche, die sich am Menschen orientiert und bei der Ursachenforschung und Vorbeugung von Krankheiten im Vordergrund stehen.