Medienmitteilung der AG STG - Die AG STG fragt: Plant die Schweiz die heimliche Wiedereinführung des Tierschutzstandards der Käfighaltung?

Medienmitteilung der AG STG – Aktionsgemeinschaft Schweizer Tierversuchsgegnerwww.agstg.ch

Die AG STG fragt:
Plant die Schweiz die heimliche Wiedereinführung des Tierschutzstandards der Käfighaltung?

21. Juli 2011, Bonaduz

Als erstes Land der Welt hatte die Schweiz ab dem 1. Januar 1992 die konventionelle Käfig- bzw. Batteriehaltung verboten. Dies ist ein grosser und stolzer Erfolg für des Schweizers Tierschutzherz. Die Tierhaltung wurde dadurch etwas verbessert, insbesondere auch, indem den Tieren etwas mehr Platz gewährt wurde.
Doch das Ausland hat aufgeholt. Die konventionelle Käfighaltung ist seit 2005 in Österreich, seit 2008 in Deutschland und ab dem 1. Januar 2012 in der Europäischen Union verboten.1 Haben es die Schweizer Hühner somit auch in Zukunft noch besser als die Hühner im Ausland?


In der Schweiz leben die meisten Hühner in Bodenhaltung ohne Auslauf. Die aktuelle maximale Besatzdichte in der Schweiz ist bei 30 kg/m2.2 Dies entspricht somit bei Masthähnchen 15 bis 38 Tieren pro m2.
Nun wird aus Effizienzgründen die noch intensivere Tierhaltung getestet. 2010 wurde in der Schweiz in Tierversuchen in vier luzernischen Mastbetrieben mit 60 160 Masthühnern eine Besatzdichte von 39 kg/m2 (Angleichung an EU) getestet,3 was gegenüber heute einer über 30% höheren Anzahl von Tieren auf der gleichen Fläche entspricht.

Andreas Item, Geschäftsführer der AG STG, sieht hier einen doppelten Skandal: «Erstens muss die Frage gestellt werden, weshalb diese Tierversuche überhaupt bewilligt wurden. Tierversuche sollen doch angeblich der Gesundheit der Menschen dienen. Bei diesen Versuchen jedoch geht es rein um Optimierungen der Massentierhaltung auf Kosten der Tiere. Zweitens, wenn – was zu erwarten ist – sich die für Tiere nochmals massiv schlechtere Haltung in der Schweiz durchsetzt, dann hat die Schweiz ihren mühsam erkämpften Vorsprung im Tierschutz praktisch verloren. Denn dann haben es die Schweizer Hühner nicht mehr besser als die im europäischen Ausland. Das ist ein Betrug an allen tierliebenden Schweizern.»

Während sich also die Situation für die Hühner in der EU geringfügig verbessert, verschlechtert sich diese voraussichtlich in der Schweiz. Die dadurch entstehenden gesundheitlichen Probleme der Tiere wird man nur mit noch mehr Pharmaka lösen können. Auch das wissenschaftliche EU-Gremium für Tiergesundheit und Tierschutz (AHAW) hat festgestellt, «dass es bei über 30 kg/m2 (d.h. bei mehr als 15 Hähnchen/m2) selbst bei optimaler Klimatisierung zu einer starken Zunahme gravierender Probleme kommt».4

Doch auch schon die aktuelle Schweizer Hühnerhaltung ist bei Tierschützern sehr umstritten.
In der Bodenhaltung verbringt das Mastgeflügel sein kurzes Leben (21 bis 39 Tage) bei Kunstlicht in meist fensterlosen Hallen. Die Einstreu ist meist voller Kot, was die Ausbreitung von Krankheiten und Parasiten fördert. Deshalb werden den Tieren ständig Pharmaka ins Futter gemischt. Die Luftqualität in den Hallen ist bedenklich, die Staubbelastung sehr hoch. Ein grosses Problem stellt auch die Rangordnung dar, die in einer Herde für die soziale Stabilität wichtig ist. In grossen Herden kann diese nicht umgesetzt werden, was die Tiere in massiven Dauerstress versetzt, weshalb es oft zu Verletzungen infolge Rangkämpfen kommt.

Die Aktionsgemeinschaft Schweizer Tierversuchsgegner, kurz AG STG, fordert das Parlament auf, den Willen des Schweizer Volks zu akzeptieren. Der Tierschutzstandard darf nicht auf die Minimalanforderungen der EU gesenkt werden.
Die AG STG fordert zudem endlich die Umsetzung des gesetzlich verankerten Schutzes der Tiere. Es reicht nicht aus, dass Tiere nur auf dem Papier keine Ware mehr sind, dies muss endlich auch Eingang in die tägliche Praxis finden.

Die Tierversuchsstatistik 2010 der Schweiz finden Sie unter:
http://www.tv-statistik.bvet.admin.ch/

Kontaktdaten nur in der Original-Medienmitteilung

Quellen:
1 EU-RICHTLINIE 2007/43/EG DES RATES vom 28. Juni 2007: Mindestvorschriften zum Schutz von Masthühnern
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2007:182:0019:0028:DE:PDF

2 Tierschutz-Kontrollhandbuch (Mastgeflügel) des BVet vom 1. Oktober 2010:
http://www.bvet.admin.ch/
Somit bekommt in der Normalmast ein ausgewachsenes Tier etwa die Fläche eines A4-Blattes. Bei bestimmten Mastarten leben bis zu drei Tiere auf der Fläche eines A4-Blattes. Da je nach Mastzeit und Geflügelart sich andere Gewichte ergeben, gibt es keine bestimmte Anzahl Tiere pro m2, sondern es wird die Anzahl Kilo pro m2 angegeben.

3 Dokument des BVet, das der AG STG vorliegt

4 http://www.parliament.uk/briefing-papers/SN01386.pdf

Die Organisation AG STG (Aktionsgemeinschaft Schweizer Tierversuchsgegner) besteht seit 1981. Sie lehnt Tierversuche aus medizinischen, aus wissenschaftlichen sowie aus ethischen Gründen ab. Die Organisation engagiert sich für einen innovativen, zukunftsorientierten und führenden Forschungsstandort Schweiz und somit für eine Wissenschaft ohne Tierversuche. Sie fordert, dass sich die medizinische Wissenschaft wieder am Menschen orientiert und dabei die Ursachenforschung und die Vorbeugung gegen Krankheiten in den Vordergrund stellt.