FUCK FAQ Tierversuche (2. Teil)
Im letzten «Albatros» haben wir auf Wunsch vieler Leser damit begonnen, für euch ein paar Basisargumente für Diskussionen zusammenzustellen. Daraus entsteht eine Serie, die voraussichtlich auf vier «Albatros»-Ausgaben aufgeteilt wird. In dieser Ausgabe befassen wir uns nochmals mit einigen Grundargumenten und Fragen von euch, im nächsten «Albatros» werden wir dann den Schwerpunkt auf medizinisch-wissenschaftliche Fragen und Antworten setzen. Wir hoffen, dass wir mit der Auswahl der Fragen und deren Beantwortung eurem Wunsch gerecht werden.
Müssen Tierversuche bewilligt werden?
Jeder Tierversuch muss dem kantonalen Veterinäramt gemeldet werden. Wenn der Versuch als Belastung für die Tiere angesehen wird (hier zählt nur die körperliche Belastung), dann wird er von der Tierversuchskommission begutachtet. Diese Kommission gibt dann eine Empfehlung ab. Die Entscheidungsgewalt für die Bewilligung obliegt dann aber ausschliesslich der kantonalen Behörde (meistens dem Kantonstierarzt). In der Schweiz werden pro Jahr von über 1000 neuen Gesuchen durchschnittlich gerade mal 5 Gesuche abgelehnt, was darauf hinweist, dass es kaum bis keine Einschränkungen für Tierversuche gibt.
Das Tierschutzgesetz schreibt vor, dass Tierversuche auf das sogenannte unerlässliche Mass zu beschränken seien. Trotzdem werden mehr als 20% aller bereits bewilligten Tierversuche später nicht durchgeführt. Auch dies zeigt auf, dass in der Bewilligungspraxis trotz offensichtlich fehlender Notwendigkeit die Gesuche meist bewilligt werden.
Dass die behördliche Kontrolle von Tierversuchsbegehren absolut ungenügend ist, zeigt eine weitere umfassende Studie auf. Trotz der Überprüfung der Bewilligungsgesuche hat eine repräsentative Untersuchung aus über 170 000 Tierversuchs-Publikationen ergeben, dass lediglich 1% aller Tierversuchs-Studien methodisch korrekt konzipiert wurden.
Tierversuche werden in vier Belastungskategorien unterteilt (folgende Beurteilungen und Beispiele stammen hauptsächlich vom BVET sowie von Interpharma):Anmerkung: Der Versuchsleiter muss selbst einschätzen, wie schwer die Tiere in seinen Versuchen belastet werden. Dies, obwohl mehrere Studien gezeigt haben, dass die Belastung für die Tiere von den Experimentatoren jeweils geringer eingeschätzt wird, als sie effektiv ist. «Keine» Belastung: Schweregrad 0Eingriffe und Handlungen an Tieren zu Versuchszwecken, durch die den Tieren nach Einschätzung des Versuchsleiters keine Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt werden und keine schwere Angst ausgelöst wird. (Die psychische Belastung der Tiere wird dabei nicht berücksichtigt.)Ebenfalls fallen Tierversuche, in denen die Tiere vor den qualvollen Eingriffen getötet werden, in diese Belastungskategorie. «Leichte» Belastung: Schweregrad 1Eingriffe und Handlungen an Tieren zu Versuchszwecken, die eine leichte, kurzfristige Belastung (Schmerzen oder Schäden) bewirken.Beispiele aus der tierärztlichen Praxis: Injizieren einer Substanz unter Anwendung von Gewaltmassnahmen, bei denen keine erheblichen Langzeitschäden entstehen. Einsetzen von Kanülen in periphere Blutgefässe, Implantation von Tumorgewebe unter die Haut, Infektionen mit Erregern und Parasiten (nicht tödlich verlaufend, oder die Tiere werden vorzeitig getötet). «Mittlere» Belastung: Schweregrad 2Eingriffe und Handlungen an Tieren zu Versuchszwecken, die langanhaltende und leichte oder kurzanhaltende und mittelschwere Belastungen (Schmerzen, Leiden oder Schäden, schwere Angst oder erhebliche Beeinträchtigung des Allgemeinbefindens) bewirken.Zu Experimenten des «mittleren Schweregrades» zählen z.B. Implantation von Tumoren und Organen in die Bauchhöhle eines Tieres, Implantieren von Langzeitkathetern in Gehirnventrikel oder Implantieren von Elektroden ins Gehirn. «Schwere» Belastung: Schweregrad 3Eingriffe und Handlungen an Tieren zu Versuchszwecken, die eine schwere bis sehr schwere längerfristige Belastung (schwere Schmerzen, andauerndes Leiden oder schwere Schäden, schwere und andauernde Angst oder erhebliche und andauernde Beeinträchtigung des Allgemeinbefindens) bewirken.Beispiele aus der tierärztlichen Praxis: tödlich verlaufende Infektions- und Krebskrankheiten ohne schmerzlindernde Massnahmen und ohne vorzeitige «Erlösung» durch Töten. |
Gibt es eine Möglichkeit, zu erfahren, welche Versuche durchgeführt werden ...
... und kann man dagegen rechtlich vorgehen?
Nein. Sämtliche Informationen betreffend Tierversuche gelten als streng geheim und werden, wenn überhaupt, erst nach Abschluss des Versuchs vom Versuchsleiter veröffentlicht.
Die Einzigen, die über geplante Tierversuche informiert werden, sind die zuständige Behörde sowie allenfalls die Kommission für Tierversuche. Diese sind aber der absoluten Schweigepflicht unterstellt. Zur Beurteilung des Gesuchs dürfen sie nicht einmal Fachleute einbeziehen.
Es gibt betreffend Tierversuche keine Informationspflicht und keine griffigen Rechtsmittel.
Somit werden die meisten Tierversuche, darunter alle fehlgeschlagenen, nie publiziert. Dies führt dazu, dass die gleichen Tierversuche von verschiedenen Laboratorien immer wieder durchgeführt werden, da diese nicht wissen können, dass diese Versuche schon in einem anderen Labor durchgeführt wurden. Die Praxis der Nichtveröffentlichung führt zudem zu massiven Gefahren für Testpersonen und Patienten. Diese unnötigen Risiken bis hin zu Todesfällen könnten mit einer Publikationspflicht für Tierversuchsergebnisse massiv reduziert werden.
Schützt das Tierschutzgesetz die Tiere vor Missbrauch im Tierversuch?
Auf den ersten Blick verspricht das Tierschutzgesetz den Tieren einen gewissen Schutz.
Tierschutzgesetz Art. 4 – Grundsätze1 Wer mit Tieren umgeht, hat:a. ihren Bedürfnissen in bestmöglicher Weise Rechnung zu tragen; und b. soweit es der Verwendungszweck zulässt, für ihr Wohlergehen zu sorgen. 2 Niemand darf ungerechtfertigt einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, es in Angst versetzen oder in anderer Weise seine Würde missachten. Das Misshandeln, Vernachlässigen oder unnötige Überanstrengen von Tieren ist verboten. 3 Der Bundesrat verbietet weitere Handlungen an Tieren, wenn mit diesen deren Würde missachtet wird. |
Gesetze werden bekanntlich durch Verordnungen «praktikabel» gemacht. Die Tierschutzverordnung jedoch gibt kaum Auskunft darüber, wie der Schutz der Tiere in der Praxis gewährleistet werden muss.
Auf den Passus «... soweit es der Verwendungszweck zulässt ...» geht die Tierschutzverordnung (TSchV) in Artikel 113 wie folgt ein: «Abweichungen von den Bestimmungen dieser Verordnung zu Tierhaltung, Umgang, Zucht, Raumanforderungen, Transport, Herkunft und Markierung sind bei Versuchstieren zulässig, soweit sie zum Erreichen des Versuchsziels nötig und bewilligt sind.»
Die «Notwendigkeit» von Abweichungen wird nicht weiter erläutert. Sie wird in der Praxis praktisch ausschliesslich vom Antragsteller/Tierversuchsleiter beurteilt.
Was «bestmöglich» oder «ungerechtfertigt» (aus dem Tierschutzgesetz) bedeutet, das zeigt die tagtägliche Realität in den Versuchslaboren. Auch diesbezüglich ist die Deutung des Tierschutzgesetzes vollkommen dem Vivisektor/Versuchsleiter überlassen. Die Worte «bestmöglich» sowie «ungerechtfertigt» kommen in der Tierschutzverordnung nicht vor.
Als Begründung dafür, dass man das Tierschutzgesetz ausser acht lassen kann, gilt in der praktischen Anwendung alles, wovon sich der Mensch (ein Forscher, ein Nutztierzüchter, …) irgendeinen Nutzen verspricht. Sogar wenn dieser Nutzen rein finanzieller Art ist, genügt dies im Normalfall als Rechtfertigung.
Wie läuft der Entwicklungsprozess eines neuen Medikaments ab?
Die Entwicklung eines neuen Medikaments dauert durchschnittlich 8 bis 10 Jahre und kostet bis zur Zulassung 50–500 Millionen Schweizer Franken.
Zuerst werden meistens bis zu 10 000 Substanzen in Computersimulationen und/oder in In-vitro-Modellen auf ihre eventuelle Wirksamkeit getestet. Am Ende bleiben noch etwa 20 Substanzen übrig, die als potentiell nützlicher Wirkstoff weitergetestet werden. Diese werden dann in der nächsten Testphase (in Tierversuchen) getestet. In dieser Phase (bis zu 100 000 Tiere müssen für eine Medikamentenentwicklung ihr Leben lassen) werden die Stoffe weiter selektiert. Dabei wird die potentielle Wirksamkeit, Giftigkeit, Aufnahme, Verstoffwechslung und Ausscheidung in verschiedenen Tierarten untersucht.
Die zehn vielversprechendsten Wirkstoffe kommen dann in die klinische Phase I. Dabei werden die potentiellen Wirkstoffe nach und nach an gesunden Menschen getestet. In dieser Testphase geht es schwerpunktmässig darum, ob diese Wirkstoffe bei Menschen gravierende bis lebensgefährliche Nebenwirkungen verursachen.
Ist diese Phase überstanden, geht es weiter in Phase II und III (Versuche an Patienten). In Phase II wird u.a. die relativ ungefährliche Dosis ermittelt, in Phase III wird dann mit Tests an grossen Patientengruppen versucht, die potentielle Wirksamkeit (einen Nutzen für Patienten) nachzuweisen. Diese Menschenversuche werden unter strenger Überwachung und unter standardisierten Bedingungen durchgeführt.
Trotz vorangehender Tierversuche werden in den klinischen Untersuchungen am Menschen 90% der potentiellen Wirkstoffe (also der im Tierversuch «erfolgreichen» Wirkstoffe) wegen unerwartet schwerer Nebenwirkungen und/oder Wirkungslosigkeit aussortiert. (Quelle: http://www.interpharma.ch/de/forschung/Medikamentenentwicklung.asp, Abfrage 12. 9. 2011)
Wie werden Tierversuche finanziert?
Ein grosser Teil der Tierversuche, der Einrichtungen und Arbeitsmittel für Tierversuche sowie der Löhne für Vivisektoren wird mit Steuergeldern, die die Regierung den Forschungsinstituten direkt und indirekt zur Verfügung stellt, finanziert. Dies betrifft hauptsächlich die Tierversuche von Universitäten, andern Hochschulen und Spitälern.
Ebenfalls finanzieren wir über die Krankenkassenprämien indirekt Tierversuche (Pharmafirmen), indem die Krankenkassen auch bei fragwürdigem bis nicht erwiesenem Nutzen eines Arzneimittels der Pharmaindustrie die hohen Medikamentenpreise bezahlen müssen. Dies führt zur ständigen Neuentwicklung von meistens nicht notwendigen, jedoch noch teureren Medikamenten. Die Weltgesundheitsorganisation hat eine Liste mit ca. 300 Arzneistoffen aufgestellt, mit denen sich 95% aller Krankheiten behandeln lassen. Von den Krankenkassen müssen jedoch die Kosten von Zigtausenden Medikamenten übernommen werden.
Eine zunehmend wichtige Einnahmequelle für Universitäten und andere Hochschulen sind «Spenden» der Pharmakonzerne. Diese sind sehr umstritten, da mit diesen «Spenden» das Recht erlangt wird mitzubestimmen, in welche Richtung geforscht wird und welche Ergebnisse erzielt werden sollen.
Ebenfalls ein wichtiger Teil der Finanzierung von Tierversuchen wird von Organisationen, Vereinen und Selbsthilfegruppen bereitgestellt. Diese als gemeinnützig auftretenden Organisationen sammeln Geld zur Bekämpfung von Krebs, Aids und anderen Zivilisationskrankheiten und handeln oft Hand in Hand mit bzw. in der Abhängigkeit von Pharmaunternehmen.
Nebenbei: Der Grossteil dieser Gelder geht jedoch nicht in die Forschung, sondern ins Marketing. Pharmaunternehmen geben für Werbung bis zu viermal so viel Geld aus, wie sie in Forschung und Entwicklung investieren.
Welche Gründe sprechen für Tierversuche?
Auf diese Frage wird in dieser «FAQ Tierversuche» öfters ausführlich eingegangen. Deshalb an dieser Stelle einzig ein Zitat des Mediziners und Forschers Dr. med. Werner Hartinger:
«Es gibt eigentlich nur zwei Gründe, für Tierversuche zu sein: Entweder man verdient daran, oder man weiss zu wenig darüber.»
Fortsetzung im nächsten «Albatros»
Den ersten Teil der «Fragen und Antworten zum Tierversuch» finden Sie unter: Fragen und Antworten zum Thema Tierversuch - Teil 1 |