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Sind denn nun nicht alle Kosmetikprodukte tierversuchsfrei?

Die Einfuhr und der Verkauf von neuen an Tieren getesteten Kosmetikprodukten und  inhaltsstoffen sind in der EU seit dem 11. März 2013 verboten. Die Industrie ist nun gezwungen, auf vorhandene Inhaltsstoffe bzw. tierversuchsfreie Testmethoden umzusteigen. Damit sind theoretisch gesehen alle neuen Shampoos, Lippenstifte und Haarsprays tierversuchsfrei. Braucht es dann noch die Kosmetik-Positivliste?

Dieses Verbot hat eine enorm wichtige Signalwirkung, wie kürzlich auch EU-Kommissar Tonio Borg bestätigte: «Diese Entscheidung bedeutet auch, dass wir unsere Bemühungen zur Entwicklung, Prüfung und Verabschiedung alternativer Verfahrensweisen intensivieren und die internationale Anerkennung dieser Verfahrensweisen vorantreiben müssen.»

An dieses Verbot müssen sich alle Firmen halten, die in die EU exportieren. Somit sind auch alle Schweizer Firmen davon betroffen, denn kaum jemand wird es sich leisten können, auf diesen Markt zu verzichten. Trotzdem wurde in der Schweiz immer gegen ein solches Verbot gekämpft. Nun – endlich! – wurde zwar auch eine parlamentarische Interpellation diesbezüglich eingereicht, doch diese erachten wir als praktisch obsolet.

Weshalb feiern wir dann nicht ausgelassen und kaufen in Zukunft einfach nur noch die günstigsten Kosmetik-Produkte?

  • Die Kosmetikkonzerne können nach wie vor Tierversuche für Inhaltsstoffe und Produkte durchführen, die sie nicht in die EU einführen. In manchen Ländern wie China sind Tierversuche sogar noch verpflichtend vorgeschrieben. Grosse Kosmetikfirmen stellen Produkte oft landes- oder kontinentspezifisch her, womit sie das Tierversuchsverbot relativ einfach umgehen können. Solange es kein weltweites Verbot von Kosmetik-Tierversuchen gibt, werden weiterhin Tierversuche durchgeführt.
  • Der grössere Anteil an in Kosmetik eingesetzten Rohstoffen wird zusätzlich auch in anderen Bereichen eingesetzt. Somit zählen diese Rohstoffe als allgemeine Chemikalien und fallen unter das Chemikalienrecht. Diese Rohstoffe, man spricht von bis zu 90%, müssen weiterhin in Tierversuchen getestet werden.
  • Das Verkaufsverbot muss von den einzelnen Staaten durchgesetzt und kontrolliert werden. Manche Länder haben möglicherweise nicht das Wissen und die Mittel, entsprechende Massnahmen zu ergreifen. Tierqualkosmetik kann so weiterhin in unsere Läden gelangen.
  • Firmen, die seit Jahren auf eine tierversuchsfreie Politik setzen, sollten belohnt und nicht denen gleichgestellt werden, die erst aufgrund eines gesetzlichen Verbots auf Tierversuche verzichten. Das Vermarktungsverbot gilt ausserdem nur für zukünftige Tierversuche, d.h., an den allermeisten neuen Produkten klebt nach wie vor Blut.

Es ist also weiterhin wichtig, dass wir Firmen unterstützen, die bei ihren Produkten auf diese Schlupflöcher verzichten und auf Tierversuchsfreiheit setzen. Deshalb empfehlen wir weiterhin hauptsächlich die Firmen der folgenden streng kontrollierten Listen: «Positiv-Liste des Deutschen Tierschutzbundes» sowie «Humane Cosmetic Standard (HCS)».

 

Auf unserer Webseite www.kosmetik-ohne-tierversuche.ch finden Sie die aktuell von uns empfohlenen Firmen sowie viele weitere Informationen zum Thema.