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Ergänzung vom 6. Mai 2011: Tierversuchsfreie Kosmetik - ListeAktuelle Informationen über Tierversuche für Kosmetik und eine aktuelle Liste von Firmen und Marken, die wir als tierversuchsfrei empfehlen können, finden Sie unter: |
Dieser Tatsache bewusst, müssten wir konsequenterweise auf jegliche Kosmetik verzichten.
Dies müssten wir dann auch auf Nahrungsmittel, Kleidung, überhaupt auf alles, was wir konsumieren, anwenden. Aber, jetzt und hier erleiden viele Tiere einen qualvollen Tod in Tierversuchen für Kosmetik. Setzen wir also ein Zeichen im Jetzt und für die Zukunft.
Es ist fast so chaotisch wie in der Biobranche. Verschiedene Labels und Schriftzüge zieren die verschiedensten kosmetischen Produkte und werben damit um Kunden, die mit ihrem Einkauf keine Tierversuche unterstützen wollen.
Doch Vorsicht ist geboten: Aufschriften wie «ohne Tierversuche» oder «nicht im Tierversuch getestet» sind nicht gesetzlich geschützt. Somit kann jeder Hersteller damit werben, der das jeweilige Endprodukt nicht im Tierversuch getestet hat, für dessen Inhaltstoffe aber unzählige Tiere grausam sterben mussten.
Aber es gibt auch Firmen, die sich dazu verpflichten, tierversuchsfreie Inhaltstoffe zu verwenden. Diese verwenden dann oft eines der weiter unten aufgeführten Labels.
Weshalb werden überhaupt Tierversuche für Kosmetika gemacht?
Wenn eine Firma eine neue Substanz (Inhaltstoff) für ein kosmetisches Produkt entwickelt beziehungsweise wenn die Sicherheit eines bereits seit längerer Zeit eingesetzten Inhaltstoffs nicht mehr sicher ist, dann muss die entsprechende Firma diesen Stoff auf Ungefährlichkeit testen. Diese Versuche sind vom Gesetz vorgeschrieben. Nicht jedes Land hat diesbezüglich die gleichen gesetzlichen Vorschriften, jedoch wer sein Produkt international verkaufen will, der muss diese Tests durchführen bzw. durchführen lassen.Die Endprodukte hingegen müssen nicht getestet werden. Dies würde laut der Aussage von Kosmetikherstellern auch keinen Sinn machen, da ja bereits jeder einzelne Inhaltstoff ausführlich getestet wurde.
Einige Grossfirmen testen jedoch trotzdem auch ihre Endprodukte im Tierversuch. Dies nicht, wie irrtümlich oft gedacht, zum Schutz der Konsumenten, sondern zum Schutz vor Konsumenten. Identisch der Vorgehensweise der Pharmakonzerne benutzt auch die Kosmetikbranche diese Testergebnisse, um allfällige Schadensersatzansprüche von geschädigten Konsumenten abzuwehren.
Eine Auswahl gängiger Testverfahren:Draize-Test (Augenreizungstest)Tiere (hauptsächlich Kaninchen) werden in kleinen Boxen fixiert, sodass nur ihr Kopf hervorschaut. Dieser wird so fixiert, dass die Kaninchen ihre Augen nicht schützen können. Danach wird ihnen die Substanz in die Augen geträufelt. In bestimmten Zeitabständen wird beobachtet, wie stark die Schädigungen sind, die auftreten. Diese führen zu starken Entzündungen sowie der Zerstörung des Gewebes. Damit wird die Menge ermittelt, bei der es zu schweren Verätzungen oder zur Erblindung des Auges kommt. Akute und chronische Giftigkeit (oft LD-50-Test)Ratten oder Mäusen wird die Testsubstanz zumeist per Magensonde in steigender Dosis verabreicht. HautreizungstestDabei wird den Tieren die Substanz auf die geschorene und teilweise aufgeritzte Haut aufgetragen. Anhand der Schädigungen wie Rötung, Entzündungen, Ekzemen und der Zerstörung des Gewebes soll die mögliche Gefahr für die Konsumenten ermittelt werden. |
Es müssten keine Tierversuche für Kosmetika durchgeführt werden!
Doch leider lässt die Gier nach Gewinnmaximierung viele Firmen vor diesen Tatsachen erblinden. In ihrem Glauben, dass sich nur Produkte mit neu entwickelten Wirkstoffen verkaufen liessen, testen sie ständig neue Substanzen. Dabei geht es nur zu einem kleinen Teil um die Substanz, deren Wirkung z.B. wie ein Jungbrunnen zu sein verspricht. Meistens geht es dabei um Duftstoffe, Farbstoffe, Konservierungsstoffe, Lösemittel …
Jeder Hersteller könnte für Neuentwicklungen auf diese bewährten Inhaltstoffe zurückgreifen.
Aber auch für Firmen, die neue Inhaltstoffe entwickeln wollen, gäbe es oft eine Alternative.
Nicht Tierversuche, sondern Unbedenklichkeits- und Verträglichkeitstests sind vom Gesetz vorgeschrieben. Es existieren bereits einige anerkannte Testverfahren ohne Tierversuche, die die gleiche Sicherheit von Inhaltstoffen gewährleisten. Bei diesen handelt es sich hauptsächlich um In-vitro-Methoden. Diese Verfahren sind absolut zuverlässig, schneller durchzuführen und auch kostengünstiger als Tierversuche. Jede Kosmetikfirma hat die Möglichkeit, nach Alternativen zu forschen oder deren Forschung zu unterstützen.
Denn sobald eine gleichwertige Alternative zu einem Tierversuch besteht, muss diese von Gesetzes wegen angewendet werden. Doch viele Firmen scheuen sich im Kampf um ständig neue Produkte vor neuen Testverfahren. Und die Gesetzgeber ihrerseits kümmert dies offensichtlich nicht. Dies beweist auch schon die Tatsache, dass die Gesetzgeber versuchen, mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln die Anerkennung von tierversuchsfreien Testmethoden zu bekämpfen.
Die Validierung (Überprüfung der Gültigkeit) von Alternativen zu Tierversuchen muss zum gleichen Ergebnis führen wie die Tierversuche selbst, die selber übrigens nie validiert wurden. Dies stellt oft ein Problem dar, da die Ergebnisse aus Tierversuchen selten einheitlich sind. Somit müsste ein Alternativtest zu den gleichen uneinheitlichen und unzuverlässigen Ergebnissen führen.
In der Praxis werden mit tierischen Gewebe- und Zellkulturen manchmal diese Ergebnisse erreicht. Jedoch mit menschlichen Gewebe- und Zellkulturen ist die Validierung praktisch unmöglich, da diese Kulturen anders reagieren als die tierischen.
Das ist paradox, denn mit menschlichen Gewebe- und Zellkulturen würde man mit Sicherheit genauere und zuverlässigere Aussagen über die Wirkungen der jeweiligen Testsubstanz auf den Menschen erzielen. Da sie jedoch nicht die gleichen Testwerte wie die Gewebekulturen von z.B. Ratten liefern, werden sie vom Gesetz nicht anerkannt.
In Bezug auf ein Tierversuchsverbot für Kosmetik ist die EU weiter als die Schweizer Politik.
Tierversuche für Endprodukte sind in der EU seit 2004 verboten, ebenfalls sind Tierversuche für Inhaltstoffe nur erlaubt, solange es keine in der EU anerkannten Alternativen dazu gibt.Alternativmethoden beinhalten nicht nur tierversuchsfreie Testverfahren, sondern auch solche, die die Anzahl von Versuchstieren oder das durch den Versuch hervorgerufene Tierleid vermindern. Eine unakzeptable Inkonsequenz, die Tausende von Tieren mit ihrem Leben bezahlen müssen. Leider hat es die EU verpasst, Firmen zwingend dazu zu verpflichten, tierversuchsfreie Alternativmethoden zu erforschen und zu finanzieren.
Für Inhaltstoffe werden Tierversuche in der EU voraussichtlich ab 2009 verboten sein.
In der Schweiz werden laut offiziellen Angaben keine Tierversuche für Kosmetika durchgeführt, aber ein konkretes gesetzliches Verbot dafür besteht bei uns nicht.
Jedoch auch wir müssen uns bewegen, denn ab 2013 soll der Verkauf von im Tierversuch getesteter Kosmetik (oder der Inhaltstoffe) in der EU verboten sein.
Was können Konsumentinnen und Konsumenten tun?
Rennen Sie nicht jedem neuen Kosmetiktrend hinterher. Kaufen Sie Ihre kosmetischen Produkte bei Firmen, die konsequent gegen Tierversuche sind und ihre Produkte durch ein entsprechendes Label (siehe unten) kennzeichnen. Oft verwenden diese Firmen auch möglichst natürliche Rohstoffe, was wiederum unserer Umwelt zugutekommt.Aber nicht alle Firmen, die keines dieser Signete benutzen, machen Tierversuche oder geben solche in Auftrag. Zu diesen Firmen zählt z.B. die Firma Weleda, die strikt gegen Tierversuche ist.
Mit den folgend vorgestellten Labels versuchen wir, Ihnen eine Hilfe bei der Kaufentscheidung zu bieten. Damit tun Sie übrigens nicht nur den Tieren, sondern auch sich selbst einen Gefallen. Denn die Inhaltstoffe dieser Produkte sind schon seit Jahren auf dem Markt, was bedeutet, dass mögliche schädliche Nebenwirkungen schon längst bekannt wären.
Fragen Sie bei Ihnen im Einkaufsgeschäft, im Bioladen, in der Drogerie ... nach solchen Produkten, denn durch ständiges Nachfragen wird den Händlern bewusst, dass «tierversuchsfreie» Produkte vom Kunden verlangt werden. Und benutzen Sie einen der folgend aufgeführten Internet-Links, um eine aktuelle Firmenliste zu erhalten.
Andreas Item
Tierversuchfreie Kosmetik (Signete / Labels)
Richtlinien des Deutschen Tierschutzbundes (DTschB)Die Richtlinien des Deutschen Tierschutzbundes mit dem Logo des Internationalen Herstellerverbands gegen Tierversuche in der Kosmetik (IHTK) stimmen in den wesentlichen Punkten mit denen des Gold-Signets überein.
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Der Humane Kosmetikstandard (HCS)– Firmen, die dieses Label benutzen, dürfen weder für ihre Endprodukte noch für deren Inhaltstoffe Tierversuche durchführen oder in Auftrag geben.
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