Wollen wir Tierschutz oder wollen wir medizinischen Fortschritt?
Diese seit mehr als einem Jahrhundert von Tierversuchsbefürwortern gestellte Frage (Bsp.: «Aber wenn Ihr Kind …») kennen wir alle. Die Antwort darauf scheint klar. So ziemlich jeder Mensch wird das Leben z.B. seiner Kinder über das Leben aller anderen Lebewesen stellen, das ist völlig normal. Somit ist die Debatte «Wissenschaft oder Tierschutz» immer von vornherein verloren. Dennoch lassen sich leider sehr viele Tierschützer auf diese Debatte ein. Und die Vivisektoren lachen sich dabei ins Fäustchen.Dass diese ewige unfruchtbare Debatte regelrecht die Diskussionen über Tierversuche beherrscht, wurde mir anlässlich der «Arena»-Sendung vom 16.10.2009 (Streit um Tierversuche) wieder einmal klar bewusst. Die Debatte drehte sich hauptsächlich um das Thema Güterabwägung. Dies, weil eine der Urteilsbegründungen für das Verbot der Zürcher Affenversuche die Würde der Tiere ist.
Wohlgemerkt: Dies ist ein sehr wichtiges Urteil! Dass die Würde der Tiere erstmals von einem Gericht anerkannt wurde, darüber dürfen wir Tierfreunde uns absolut freuen.
Aber wie soll diese Güterabwägung in Zukunft aussehen? Nach welchen Kriterien sollen wir Würde oder Wert von Lebewesen beurteilen? Nach genetischer Ähnlichkeit mit uns Menschen? Dabei wären dann aber sicher viele Tierschützer nicht einverstanden, denn Mäuse und Ratten stehen uns genetisch näher als manche der sogenannten «Kuscheltiere».
Oder machen wir eine Rangliste nach Beliebtheit? Stehen dann zuoberst Hunde oder Katzen? Oder vielleicht Pferde? Oder doch eher Kaninchen und Meerschweinchen?
Ich persönlich mag Esel sehr und finde, die sollten in der Rangliste oben stehen.
Nein, so gehts wohl auch nicht.
Bei diesem Bundesgerichtsentscheid hat aber auch nicht die Güterabwägung «gewonnen». Denn bei der Frage «Mensch oder Tier?» wird der Mensch immer siegen. Die entscheidenden Begründungen des Bundesgerichts beinhalteten eine wissenschaftliche Kritik an diesen Tierversuchen. Eine Kritik am Nichtvorhandensein eines voraussehbaren Nutzens für die Menschen. Dies war somit keine Frage des Tierschutzes, sondern eine Frage der Wissenschaftlichkeit. Diese Erkenntnis hat dann die Güterabwägung erst ermöglicht.
Das Bundesgericht hat zwar die Methode Tierversuch nicht grundsätzlich in Frage gestellt, aber es hat die wichtigen Fragen über effektiven Sinn und Nutzen von Tierversuchen ein klein wenig ins Zentrum gerückt.
Die entscheidende Frage lautet nämlich nicht: Wollen wir Tierschutz oder wollen wir medizinischen Fortschritt?
Die entscheidende Frage lautet:
Wollen wir Tierversuche oder wollen wir medizinischen Fortschritt?
Dass vom höchsten Schweizer Gericht der angebliche Nutzen von Tierversuchen infrage gestellt wurde, das ist für mich ein Grund zum Feiern.Ich wünsche Ihnen ein frohes und geruhsames Weihnachtsfest und ein erfolgreiches neues Jahr.
