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 Woher die 682'333 Tiere, die 2015 in der Schweiz in Tierversuchen eingesetzt wurden stammen, ist gar nicht so einfach herauszufinden. Zwar ist die Herkunft der Versuchstiere gesetzlich geregelt und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) veröffentlicht jährlich Angaben zur Herkunft der verwendeten Tiere; trotzdem lässt sich kaum ermitteln, welchen Weg die Tiere vor den Versuchen hinter sich bringen mussten.

Auf den ersten Blick scheint es, als müssten Schweizer Versuchstiere aus bewilligten Versuchstierhaltungen stammen. Schliesslich besagt der erste Absatz des betreffenden Gesetzesartikels: Tiere, die für Tierversuche bestimmt sind, müssen aus einer bewilligten Versuchstierhaltung oder einer gleichwertigen ausländischen Versuchstierhaltung stammen (Tierschutzverordnung (TschV) Art. 118). Die Absätze 2 bis 4 machen jedoch klar, dass diese Regel tatsächlich einzig für Hunde, Katzen und Kaninchen gilt.

TschV Art. 118 Herkunft der Versuchstiere

  1. Tiere, die für Tierversuche bestimmt sind, müssen aus einer bewilligten Versuchstierhaltung oder einer gleichwertigen ausländischen Versuchstierhaltung stammen.
  2. Haustiere* dürfen in Tierversuchen eingesetzt werden, auch wenn sie nicht aus bewilligten Versuchstierhaltungen oder gleichwertigen ausländischen Versuchstierhaltungen stammen. Ausgenommen sind Hunde, Katzen und Kaninchen.
  3. Wildtiere dürfen zur Verwendung in Tierversuchen nur gefangen werden, wenn sie einer Art angehören, die schwierig in genügender Zahl zu züchten ist.
  4. Primaten dürfen nur in Tierversuchen eingesetzt werden, wenn sie gezüchtet worden sind. 1*Das TschV teilt Tiere, nach ihrem Domestikationsstatus, in die 2 Kategorien «Haustiere» und «Wildtiere» ein. So zählen unter anderem auch die gemeinhin als «Nutztiere» bezeichneten Tiere, wie Rinder und Schweine usw., die in der Schweiz nicht wild leben, als Haustiere. (Art. 2) (Anm. d. R.).

Gemäss Tierversuchsstatistik des BLVs stammten 2015 nur 39% der Versuchstiere aus einer anerkannten Schweizer Versuchstierzucht. 32% der Versuchstiere stammten aus Versuchstierzuchten im Ausland und 20% aus «anderer Herkunft». Bei den restlichen 9% der Tiere, handelte es sich um Tiere, die aus «aus laufenden, abgeschlossenen und früheren Tierversuchen» stammten – woher diese Tiere ursprünglich kamen, ist nicht ersichtlich.2

Aus welchen Ländern die Versuchstiere aus dem Ausland stammen und ob es sich jeweils um eine anerkannte Zucht handelt, verrät die Statistik des BLVs nicht. Es ist jedoch bekannt, dass keinesfalls davor zurückgeschreckt wird, Versuchstiere unter anderem auch aus Ländern wie beispielsweise den USA in die Schweiz einfliegen zu lassen.3
Auf der Homepage des Unternehmens Envigo (2015 durch Zusammenschluss verschiedener Unternehmen (u.a. Harlan) gegründet), envigo.com, können Forscher genmanipulierte Tiere, die zum Teil auch in Ländern wie Israel «produziert» wurden, wie in einem Katalog aussuchen und bestellen.4

Was genau bedeutet «andere Herkunft»? Weder in der Tierschutzverordnung, noch in der Tierversuchsstatistik findet man Angaben dazu, welche Bedeutungen «andere Herkunft», neben Wildfang, hat. Aufschlussreicher ist da das Studieren der Erläuterungen der Bewilligungsgesuche für Tierversuche: Als «andere Herkunft» zählen Landwirtschaftsbetriebe, nicht bewilligte Versuchstierhaltungen, Pferdehändler oder «Tiere aus einer Feldstudie», usw.5
Wer annimmt, dass die Versuchstiere, die aus «anderer Herkunft» stammen, ausschliesslich in Versuchen für die Veterinärmedizin oder Verhaltensstudien eingesetzt werden, irrt sich. 2015 wurden unter anderem 318 Schweine, 190 «diverse Säuger» und 123 Schafe und Ziegen aus «anderer Herkunft» in Versuchen, die der Humanmedizin dienen sollten, eingesetzt.6

Die genaue Herkunft der 2015 in Tierversuchen eingesetzten 198 Affen, von denen kein einziger aus einer anerkannten Versuchstierzucht in der Schweiz stammte, lässt sich bloss erahnen.6 Die einzige Vorschrift, die die Tierschutzverordnung diesbezüglich macht, ist die, dass keine wild gefangenen, sondern ausschliesslich gezüchtete Affen in Tierversuchen verwendet werden dürfen. Auf den Ort (Land) oder die Art der Zucht wird nicht weiter eingegangen.1
Im Gegensatz zu vielen anderen Versuchstieren lassen sich Affen nur schwer vermehren: Erst im Alter von 3-4 Jahren erreicht zum Beispiel ein Makake die Geschlechtsreife. Nach einer Trächtigkeit von ungefähr 5.5 Monaten wird ein Junges geboren. Bei Makaken in Gefangenschaft rechnet man mit einem «Zuchterfolg» von nur 0.6 Jungtieren pro Mutter und Jahr.7


Da Versuchstiere zudem, je nach Tierversuch, spezifische Charakteristiken aufweisen müssen und europäische Versuchstierzuchten oftmals keine Affen mit den gewünschten Merkmalen «vorrätig» haben, beziehen die europäischen Tierversuchshaltungen regelmässig (gezüchtete) Affen von den grossen Versuchstierzüchtern wie beispielsweise China oder Mauritius.8
In Mauritius, nach China der zweitgrösste Affenlieferant, gelten Affen als Schädlinge. Die dort wild lebenden Affen werden eingefangen und in die Affenzuchten vor Ort gebracht. Doch nicht alle Affen dieser Tierzuchten werden zur Zucht benutzt oder verkauft – Affen die «unpassende»  Charakteristiken aufweisen, werden getötet. 2012 veröffentlichte die Organisation «British Union for the Abolition of Vivisection» eine Recherche, die aufdeckte, wie in einer Affenzuchtstation auf Mauritius hunderte Affen getötet wurden, weil sie ganz einfach «überflüssig» oder zu schwer für die Tierversuchslabore in Übersee waren.9

Dieses Schicksal teilen die Affen mit anderen Tierarten in der Schweiz. Gemäss der Statistik über «die in bewilligten Schweizer Versuchstierhaltungen geborenen oder importierten Versuchstiere» wurden 2015 weit weniger Tiere (562'080) in Versuchen eingesetzt, als 2015 in Schweizer Versuchstierhaltungen geboren oder importiert (1'029'114 (exklusive einiger Tierarten, wie zum Beispiel Amphibien/Reptilen, Wirbellose und Vögel)) worden sind: Für viele, extra für die  Tierversuchsforschung gezüchteten Tiere, findet die Forschung, aufgrund ihrer «unpassenden» Charakteristiken (falsches Geschlecht, falscher Genotyp, etc.), keine Verwendung.  Diese «überflüssigen» Tiere werden, wenn sie nicht für spätere Versuche, zur Zucht oder als Futtertiere verwendet werden können, getötet. Insbesondere bei den Tieren, die sich sehr schnell und zahlreich vermehren, sowie bei genetisch veränderten Tieren, ist der Anteil der Tiere, die als überflüssig oder ungeeignet gelten sehr gross: 2015 wurden zum Beispiel nur 4% der in jenem Jahr in bewilligten Schweizer Versuchstierhaltungen geborenen oder importierten genmanipulierten Fische tatsächlich in Tierversuchen verwendet. 10

Es stellt sich die Frage, weshalb das BLV die Herkunft der Versuchstiere nicht transparenter kommuniziert. Da Tierversuchsforscher das BLV sowieso mit dem Einreichen ihres Tierversuch-Gesuchs über die Herkunft ihrer Versuchstiere informieren müssen, dürfte sich der anfallende administrative Mehraufwand für das BLV in Grenzen halten. Der Verdacht, dass die Öffentlichkeit nicht wissen soll, aus was für Haltungen oder welchen Ländern Schweizer Versuchstiere stammen und welche Transportwege ihnen zugemutet werden, liegt nahe.

 

Quellen:

1 http://www.tv-statistik.bvet.admin.ch/archiv/Jasta-00/D/Glossar.html#Anchor-Herkunft-49511  
2 http://tv-statistik.ch/de/erweiterte-statistik/index.php)
3 http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/Das-Maushaus-im-Hoenggerberg/story/28354605
4 http://www.envigo.com/products-services/research-models-services/models/research-models/
5 https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/tierversuche/forschende.html
6 http://tv-statistik.ch/de/erweiterte-statistik/index.php
7 Weiss, J., et. al. (2014) Versuchstierkunde: Tierpflege in Forschung und Klinik, Enke
8 https://www.tierversuche-verstehen.de/wilde-affen-aus-dem-dschungel-fuer-tierversuche/
9 https://www.crueltyfreeinternational.org/save-our-monkeys
10 http://tv-statistik.ch/de/versuchstierhaltungen/index.php  
11 http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/virenseuche-im-maeuselabor/story/25180378 


Foto in hoher Auflösung:

www.agstg.ch/images/stories/BF-HdV.jpg 

 

 AG STG – Aktionsgemeinschaft Schweizer Tierversuchsgegner
Ansprechpartner:
Marietta Haller
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
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